EU AI Act Compliance

Nachweisfähigkeit unter dem EU AI Act für Unternehmen in der DACH-Region

Risikoeinstufung, Verfahrensdokumentation, prüffeste Audit Evidence, Verzahnung mit der DSGVO. Was die Artikel 6, 9, 10 und 13 verlangen, operativ verankert statt nachträglich attestiert.

EU AI Act: was das Haus tatsächlich vorlegen muss

  • Risikoeinstufung Ihrer Verfahren nach Art. 6: verboten, hochriskant, begrenzt, minimal.
  • Daten-Governance nach Art. 10: Herkunft der zugrunde liegenden Daten, Prüfung auf Verzerrung, Repräsentativität.
  • Technische Dokumentation nach Art. 11 und Annex IV: Verfahrensbeschreibung, Vorgehen, Bewertungsmaßstäbe.
  • Transparenzpflichten nach Art. 13: was Betroffene und Prüfer einsehen können müssen.
  • Verzahnung mit der DSGVO: Rechtsgrundlagen nach Art. 6, automatisierte Entscheidungen nach Art. 22, Folgenabschätzung nach Art. 35.

Vier Risikostufen, vier Kontrollebenen

Die Verordnung stuft Verfahren nach Risiko ein. Aus der Stufe ergibt sich, was ein Haus vorlegen muss.

Diagramm als Text
  1. VerbotenArt. 5

    Typische VerfahrenSocial Scoring, Echtzeit-Biometrie in öffentlichen Räumen

    Was verlangt wirdVollständiges Verbot. Der Einsatz ist ausgeschlossen, unabhängig von der Absicht.

  2. HochriskantArt. 6 und Annex III

    Typische VerfahrenKreditwürdigkeitsprüfung, Bewerberauswahl, Bildungszugang

    Was verlangt wirdKonformitätsbewertung, technische Dokumentation, Daten-Governance, Protokollierung, Transparenz.

    Hier arbeitet SIMO

  3. BegrenztArt. 50

    Typische VerfahrenChatbots, generierte Inhalte, Deepfakes

    Was verlangt wirdKennzeichnungspflicht. Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System zu tun haben.

  4. MinimalErwägungsgrund 27

    Typische VerfahrenSpam-Filter, Empfehlungslogik, Spielfiguren

    Was verlangt wirdKeine Pflicht. Freiwilliger Verhaltenskodex möglich.

Wir richten Ihren Betrieb so ein, dass diese Belege im laufenden Geschäft entstehen. Kein nachgelagerter Compliance-Stempel, sondern Nachweisführung von Anfang an.

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