EU AI Act Compliance
Nachweisfähigkeit unter dem EU AI Act für Unternehmen in der DACH-Region
Risikoeinstufung, Verfahrensdokumentation, prüffeste Audit Evidence, Verzahnung mit der DSGVO. Was die Artikel 6, 9, 10 und 13 verlangen, operativ verankert statt nachträglich attestiert.
EU AI Act: was das Haus tatsächlich vorlegen muss
- Risikoeinstufung Ihrer Verfahren nach Art. 6: verboten, hochriskant, begrenzt, minimal.
- Daten-Governance nach Art. 10: Herkunft der zugrunde liegenden Daten, Prüfung auf Verzerrung, Repräsentativität.
- Technische Dokumentation nach Art. 11 und Annex IV: Verfahrensbeschreibung, Vorgehen, Bewertungsmaßstäbe.
- Transparenzpflichten nach Art. 13: was Betroffene und Prüfer einsehen können müssen.
- Verzahnung mit der DSGVO: Rechtsgrundlagen nach Art. 6, automatisierte Entscheidungen nach Art. 22, Folgenabschätzung nach Art. 35.
Vier Risikostufen, vier Kontrollebenen
Die Verordnung stuft Verfahren nach Risiko ein. Aus der Stufe ergibt sich, was ein Haus vorlegen muss.
Diagramm als Text
VerbotenArt. 5
Typische VerfahrenSocial Scoring, Echtzeit-Biometrie in öffentlichen Räumen
Was verlangt wirdVollständiges Verbot. Der Einsatz ist ausgeschlossen, unabhängig von der Absicht.
HochriskantArt. 6 und Annex III
Typische VerfahrenKreditwürdigkeitsprüfung, Bewerberauswahl, Bildungszugang
Was verlangt wirdKonformitätsbewertung, technische Dokumentation, Daten-Governance, Protokollierung, Transparenz.
Hier arbeitet SIMO
BegrenztArt. 50
Typische VerfahrenChatbots, generierte Inhalte, Deepfakes
Was verlangt wirdKennzeichnungspflicht. Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System zu tun haben.
MinimalErwägungsgrund 27
Typische VerfahrenSpam-Filter, Empfehlungslogik, Spielfiguren
Was verlangt wirdKeine Pflicht. Freiwilliger Verhaltenskodex möglich.
Wir richten Ihren Betrieb so ein, dass diese Belege im laufenden Geschäft entstehen. Kein nachgelagerter Compliance-Stempel, sondern Nachweisführung von Anfang an.
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