Digitalbonus Bayern 2026: Bis zu 30.000 Euro Förderung für KI- und Automatisierungsprojekte sichern
Alles zum Digitalbonus Bayern 2026: Förderhöhe, Antragstellung, förderfähige KI-Projekte und typische Ablehnungsgründe. Praxisleitfaden für KMU in Bayern.
Die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen in Bayern wird weiterhin gezielt gefördert. Der Digitalbonus Bayern ist eines der attraktivsten Landesprogramme für Betriebe, die in Automatisierung und künstliche Intelligenz investieren möchten. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Förderung möglich ist, wie Sie den Antrag richtig stellen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Läuft der Digitalbonus Bayern 2026 noch?
Ja. Das Förderprogramm Digitalbonus Bayern ist offiziell bis zum 31. Dezember 2027 verlängert worden. Das bestätigt die aktuelle Richtlinie auf BAYERN.RECHT. Pro Jahr stehen 30 Millionen Euro bereit, allerdings ohne Rechtsanspruch auf Förderung.
Entscheidend ist das sogenannte Kontingentverfahren: Am ersten Werktag jedes Monats wird um 10:00 Uhr ein begrenztes Budget freigeschaltet. Wer zuerst seinen Antrag einreicht, hat die besten Chancen. Das erfordert Vorbereitung, ist aber bei strukturierter Planung gut machbar.
Seit Mai 2025 läuft die Antragstellung ausschließlich digital über das ELSTER-Unternehmenskonto. Dritte wie Steuerberater oder Agenturen können den Antrag nicht mehr stellvertretend einreichen. Das Unternehmen muss selbst handeln.
Förderhöhe 2026: Standard und Plus im Vergleich
Das Programm bietet zwei Varianten:
Digitalbonus Standard
- Zuschuss bis zu 7.500 Euro
- Geeignet für solide Automatisierungsprojekte
- Beispiele: Digitalisierung des Angebotsprozesses, vernetzte Zeiterfassungssysteme
Digitalbonus Plus
- Zuschuss bis zu 30.000 Euro
- Voraussetzung: Das Projekt muss einen besonderen Innovationsgehalt aufweisen
- Künstliche Intelligenz wird in der Richtlinie explizit als Innovationsschwerpunkt genannt
- Beispiel: Ein KI-gestütztes System, das automatisch Angebote aus Aufmaßdaten generiert
Bei beiden Varianten gilt: Der Freistaat Bayern übernimmt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestinvestition beträgt 4.000 Euro. Wichtig: Der Digitalbonus kann nur einmal je Antragsteller und Maßnahmengegenstand beantragt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Kriterien sind klar definiert:
- Weniger als 50 Vollzeitäquivalente (Mitarbeiter)
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme unter 10 Millionen Euro
- Gewerbesteuerpflicht in Bayern
- Mindestens eine Betriebsstätte in Bayern
Laut dem Bayerischen Landesportal kamen rund 27 Prozent der bisherigen Anträge aus Handwerksbetrieben. Der Digitalbonus wird also aktiv von Betrieben aus dem produzierenden Gewerbe, dem Handwerk und dem Dienstleistungssektor genutzt.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Betriebe mit offenen Rückforderungen aus früheren Förderprogrammen sowie bestimmte Branchen wie Land- und Forstwirtschaft.
Was ist förderfähig bei KI- und Automatisierungsprojekten?
Der Digitalbonus Bayern fördert primär externe Leistungen. Das bedeutet konkret:
Externe Implementierungsleistungen
Die Arbeit von Dienstleistern, die ein Automatisierungssystem aufsetzen und konfigurieren. Dies ist in der Regel der größte Kostenblock.
Notwendige IKT-Software
Spezialsoftware, die nicht als Standardprodukt verfügbar ist. Individuell konfigurierte Branchenlösungen fallen darunter.
Beratung und Schulung
Anteilig förderfähig, maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auf Beratung entfallen. Voraussetzung: direkter Zusammenhang mit der Einführung einer Lösung.
Praxisbeispiel
Ein Handwerksbetrieb beauftragt einen Dienstleister mit der Entwicklung eines Systems, das Aufmaßdaten automatisch in Angebote umwandelt. Die Rechnung umfasst Implementierung (förderfähig), Spezialsoftware (förderfähig) und Teamschulung (anteilig förderfähig).
Was ist nicht förderfähig?
Die Ausschlussliste ist entscheidend, damit der Antrag nicht abgelehnt wird:
- Standard-IT-Hardware wie Laptops, Server oder Tablets
- Standard-Software wie Microsoft Office oder gängige Buchhaltungsprogramme ohne Individualisierung
- Standard-Websites und Online-Marketing einschließlich Google-Ads-Kampagnen
- Reisekosten, Eigenleistungen und gebrauchte Wirtschaftsgüter
Die meisten Ablehnungen entstehen, weil Antragsteller Standard-Hardware oder Standard-Software einreichen. Der Digitalbonus ist für echte Prozessinnovation gedacht, nicht für den neuen Firmen-Laptop.
Schritt-für-Schritt: So stellen Sie den Antrag 2026
Schritt 1: ELSTER-Unternehmenskonto einrichten
Falls noch nicht vorhanden, sollten Sie zwei bis drei Wochen einplanen. Der Prozess erfordert einen Aktivierungsbrief per Post.
Schritt 2: Zuständige Regierung identifizieren
Je nach Betriebsstätte ist die Regierung von Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken oder Schwaben zuständig.
Schritt 3: Kontingent-Timing beachten
Am ersten Werktag des Monats um 10:00 Uhr öffnet das Portal. Laut den FAQ auf digitalbonus.bayern kann das Kontingent schnell ausgeschöpft sein. Pünktlichkeit ist entscheidend.
Schritt 4: Antrag einreichen
Nach erfolgreichem Einreichen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Erst danach dürfen Sie mit dem Projekt beginnen.
Checkliste: Unterlagen vor dem Antrag vorbereiten
Diese Dokumente sollten vor dem Stichtag fertig vorliegen:
- Funktionierendes ELSTER-Unternehmenskonto mit Vollmacht
- Detaillierte Projektbeschreibung (Gegenstand, Zielsetzung, erwarteter Nutzen)
- Kostenaufstellung nach Positionen (externe Implementierung, Software, Schulung)
- Vergleichsangebote von mindestens zwei Anbietern
- Nachweis der KMU-Eigenschaft (Mitarbeiterzahl, Umsatz)
- Bei Digitalbonus Plus: Begründung des Innovationsgehalts
Für den Innovationsgehalt beim Plus-Antrag reicht es nicht, lediglich „KI-Nutzung“ zu schreiben. Es muss konkret dargelegt werden, was das Projekt von Standardlösungen unterscheidet. Ein KI-System, das branchenspezifische Kalkulationen automatisiert, hat Innovationsgehalt. Ein einfacher ChatGPT-Zugang dagegen nicht.
Typische Ablehnungsgründe und wie Sie sie vermeiden
Ablehnungsgrund 1: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Jede Bestellung oder Beauftragung vor der Eingangsbestätigung führt zum Ausschluss. Das gilt auch für mündliche Zusagen.
Lösung: Erst die Eingangsbestätigung abwarten, dann beauftragen.
Ablehnungsgrund 2: Nicht förderfähige Kosten enthalten
Standard-Hardware oder Standard-Software in der Kostenaufstellung führen zur Ablehnung oder Kürzung.
Lösung: Kostenaufstellung sauber trennen. Implementierung, Software und Schulung separat ausführen. Keine Mischpositionen.
Ablehnungsgrund 3: Fehlender Innovationsgehalt bei Plus
Viele beantragen den Plus-Bonus, ohne den höheren Anspruch zu erfüllen.
Lösung: Entweder den Innovationsgehalt sauber begründen oder beim Standard bleiben. 7.500 Euro bewilligt sind besser als 30.000 Euro abgelehnt.
Ablehnungsgrund 4: Unklare Maßnahmenbeschreibung
Allgemeine Formulierungen wie „Wir wollen digitaler werden“ genügen nicht.
Lösung: Konkrete Prozesse benennen, Zeitersparnis schätzen, Qualitätsverbesserung erklären. So schreiben, dass auch Fachfremde verstehen, was geplant ist.
Beispiel-Kalkulation: Automatisierung im Handwerksbetrieb
Ein typischer Fall aus der Spenglerei: Der Betrieb will den Prozess von der Anfrage bis zur Rechnung automatisieren. Anfragen werden erfasst, eine KI erstellt Angebotsentwürfe basierend auf historischen Daten, nach Auftragserteilung wird die Rechnung automatisch generiert.
Förderfähige Kosten:
- Position: Implementierung durch Dienstleister | Betrag: 8.000 Euro
- Position: Spezialisierte Software-Komponenten | Betrag: 3.000 Euro
- Position: Schulung Team (anteilig förderfähig) | Betrag: 2.000 Euro
- Position: Gesamt | Betrag: 13.000 Euro
Förderberechnung (Standard):
- 50 % von 13.000 Euro = 6.500 Euro Zuschuss
- Eigenanteil: 6.500 Euro
Bei nachweisbarem Innovationsgehalt, etwa einem KI-Modell, das speziell auf branchenspezifische Leistungsverzeichnisse trainiert wurde, wäre auch der Plus-Antrag mit bis zu 30.000 Euro möglich.
Nach Bewilligung: Umsetzung und Auszahlung
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnt die Umsetzungsfrist, in der Regel 12 Monate. Seit November 2025 gilt für Bewilligungen die sogenannte Projektmitteilung. Der Projektabschluss wird gemeldet, Rechnungen werden eingereicht und die Auszahlung erfolgt.
Bei Zuschüssen über 10.000 Euro oder bei Stichproben kann ein vollständiger Verwendungsnachweis angefordert werden. Alle Belege müssen fünf Jahre nach Projektabschluss aufbewahrt werden.
Der 30-60-90-Tage-Plan zur Förderung
Tag 1-30: Förderfähigkeit prüfen, ELSTER-Konto einrichten, Projektidee konkretisieren
Tag 31-60: Angebote einholen, Kostenaufstellung erstellen, Antrag vorbereiten
Tag 61-90: Antrag zum Monatsbeginn einreichen, nach Bewilligung mit Umsetzung starten
Häufig gestellte Fragen
Gibt es den Digitalbonus Bayern 2026 noch?
Ja, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027. Jährlich stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung, allerdings ohne Rechtsanspruch und mit monatlichen Kontingenten.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Beim Standard maximal 7.500 Euro, beim Plus bis zu 30.000 Euro für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt.
Wer kann den Digitalbonus beantragen?
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Vollzeitäquivalenten, unter 10 Millionen Euro Jahresumsatz, Gewerbesteuerpflicht und mindestens einer Betriebsstätte in Bayern.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn. Jede Bestellung oder Beauftragung vor Erhalt der Eingangsbestätigung führt zum Ausschluss, auch mündliche Zusagen.
Wie läuft die Antragstellung seit 2025?
Seit Mai 2025 ist die Antragstellung nur noch digital mit dem ELSTER-Unternehmenskonto möglich. Dritte wie Steuerberater können den Antrag nicht mehr einreichen.
