WCAG 2.1 AA · EN 301 549 · BFSG
Erklärung zur Barrierefreiheit der SIMO GmbH
Stand: 5. August 2026
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die SIMO GmbH möchte, dass diese Website von allen Menschen genutzt werden kann, unabhängig von Einschränkungen und Hilfsmitteln. Diese Erklärung beschreibt offen, was heute erreicht ist und was noch nicht.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website simo-online.com mit allen deutsch- und englischsprachigen Unterseiten sowie für den KI-Chat Mr. SIMO. Nicht erfasst sind Inhalte Dritter, die wir einbinden, aber nicht selbst herstellen. Dazu zählen der Einwilligungsdialog für Cookies, die Zahlungsstrecke unseres Zahlungsdienstleisters und eingebettete Karten- oder Videodienste.
Angewandte Anforderungen
Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Konformitätsstufe AA, die europäische Norm EN 301 549 (Abschnitt 9, Web) sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die SIMO GmbH erbringt Beratungsleistungen für Unternehmen und nicht für Verbraucher. Eine unmittelbare gesetzliche Pflicht aus dem BFSG sehen wir daher nur eingeschränkt. Wir wenden die Anforderungen freiwillig an und behandeln sie als verbindlich für unsere eigene Arbeit. Eine externe Prüfung oder Zertifizierung nach einer dieser Normen liegt nicht vor.
Stand der Konformität
Diese Website ist teilweise konform mit WCAG 2.1 Stufe AA. Teilweise konform bedeutet: Die Anforderungen sind überwiegend erfüllt, einzelne Punkte sind es nachweislich noch nicht. Die betroffenen Punkte sind unten einzeln benannt.
Bekannte Einschränkungen
Die folgenden Mängel sind uns bekannt und dokumentiert. Wir nennen sie, weil eine Erklärung ohne offene Punkte in aller Regel keine geprüfte Erklärung ist.
- Auf mehreren Seiten sind rein dekorative Symbole nicht als dekorativ ausgezeichnet. Screenreader lesen sie mit, obwohl sie keine Information tragen. Betroffen ist WCAG 1.1.1 (A).
- Einzelne Rahmen und Fokusringe erreichen den Mindestkontrast von 3:1 für Bedienelemente nicht. Alle Textkontraste erfüllen die Anforderungen der Stufe AA.
- Der KI-Chat gibt Antworten zeichenweise aus. Screenreader kündigen solche laufend wachsenden Ausgaben je nach Programm verzögert oder unvollständig an.
- Die Untertitel unserer Podcast-Folgen stammen von der Videoplattform und sind teilweise automatisch erzeugt. Sie sind nicht redaktionell geprüft. Eine Audiodeskription bieten wir nicht an.
- Für eingebundene Inhalte Dritter, insbesondere Einwilligungsdialog, Zahlungsstrecke und Videoplattform, haben wir nur mittelbaren Einfluss auf die Barrierefreiheit.
- Eine Prüfung durch Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderung hat bisher nicht stattgefunden. Unsere Einschätzung beruht auf technischer Prüfung, nicht auf gelebter Erfahrung.
Wie wir geprüft haben
Grundlage dieser Erklärung ist eine interne Prüfung vom 5. August 2026. Geprüft wurde mit automatisierten Werkzeugen (axe-core im Browser) und ergänzend von Hand: Bedienung ausschließlich über die Tastatur, Prüfung der Farbkontraste und stichprobenartige Kontrolle mit einem Screenreader. Eine Prüfung durch Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderung sowie eine externe Begutachtung stehen aus.
Was wir als Nächstes tun
Die oben genannten Punkte sind in unserer Arbeitsplanung erfasst. Vorrang haben die Auszeichnung der dekorativen Symbole und die Kontraste von Rahmen und Fokusringen. Beides wird im laufenden Quartal behoben. Danach holen wir eine Prüfung durch Betroffene nach. Diese Erklärung wird nach jeder Behebung und mindestens einmal jährlich überprüft und fortgeschrieben.
Rückmeldung und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie einen Inhalt in einer zugänglichen Form? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Bitte nennen Sie die betroffene Seite und, wenn möglich, das verwendete Hilfsmittel. Wir bestätigen jede Rückmeldung und antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Kontakt bei Problemen
Sollten Sie Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Website haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Wenn unsere Antwort nicht genügt
Sind Sie mit unserer Reaktion nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Sie ist die zuständige Stelle für Beschwerden nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.